Der zum WS 2005/06 eingeführte Studiengang Master of Arts in Specialized Translation führt Studierende, die über einen ersten Hochschulabschluss verfügen, in 4 Semestern (24 Monate) zum akademischen Grad des MA Fachübersetzen. Das Studium kann jeweils zum Wintersemester eines jeden Jahres aufgenommen werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss aller Module, einschließlich Pflichtpraktikum und Masterarbeit, wird der akademische Titel „Master of Arts“ (MA) verliehen. Durch die spezialisierte und gleichzeitig breitgefächerte Ausbildung sowie durch die Kombinationsmöglichkeiten bei der Wahl der Fremdsprachen und Übersetzungsrichtungen sind die möglichen Einsatzbereiche für die Absolventen sehr vielfältig.
Sie werden in der Regel als Fachübersetzer/in arbeiten und sich dabei auf bestimmte Sprachen/Sprachrichtungen und Fachgebiete oder Produktbereiche spezialisieren. Sie können dabei als Freiberufler/in tätig sein (derzeit ca. 80% der in Deutschland arbeitenden Übersetzer und Übersetzerinnen) oder als festangestellter Mitarbeiter/in in Unternehmen, Behörden und Instituten, Dienstleistungszentren oder bei selbständigen Übersetzungsagenturen.
Ebenso stehen den Absolventen (mehr oder weniger) verwandte Berufsbilder in folgenden Bereichen offen: technische Redaktion (technical writing), Revisor/Editor/in, Lektor/in für Verlage, Schulungsleiter/in sowie Sprachlehrer/in für fachspezifische Fremdsprachenkurse, fremdsprachenbezogener Sachbearbeiter/in, Sprachprojektleiter/in oder Leiter/in einer Übersetzungsagentur. Der Masterabschluss eröffnet i.d.R. die Möglichkeit zur Promotion und zum Höheren Dienst.
Der Studiengang MA Fachübersetzen richtet sich an Absolventen des Bachelorstudiengangs Mehrsprachige Kommunikation am ITMK der FH Köln sowie Absolventen anderer, auch nicht-translatorischer Studiengänge anderer Hochschulen, die die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen können.
Für die Aufnahme des Studiums werden sehr gute Fremdsprachenkenntnisse in den gewählten Übersetzungssprachen (Englisch, Französisch, Spanisch) sowie in der Grundsprache Deutsch vorausgesetzt. Für die Aufnahme des Master-Studiums wird der erfolgreiche Abschluss eines Bachelor-Studiums (oder z. B. eines Diplom-/Master-Studiums) an einer Fachhochschule oder einer Universität/Hochschule vorausgesetzt.
Bewerbungsschluss für das Feststellungsverfahren bzw. die Zulassung zum Studium ist der 15. April eines jeden Jahres (Eingang der Bewerbung bei der FH Köln). Die Bewerbungen müssen fristgerecht eingesandt werden.
Achtung: Bitte beachten Sie unbedingt die unterschiedlichen Bewerbungsformulare und -verfahren abhängig von der Staatsangehörigkeit bzw. vom Hochschulabschluss (siehe rechte Kontextspalte).
Alle Bewerber mit einem deutschen Hochschulabschluss sowie deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit einem Hochschulabschluss aus dem Ausland richten ihre Bewerbung auf dem Bewerbungsformular 1 in der rechten Kontextspalte bitte fristgerecht direkt:
An die Leiterin des Studiengangs MA Fachübersetzen Prof. Dr. Angelika Hennecke Fachhochschule Köln Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Ubierring 48 50678 Köln
Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, bewerben sich bitte fristgerecht mit dem Bewerbungsformular 2 in der rechten Kontextspalte ausschließlich über uni-assist. (siehe rechte Kontextspalte)
Für alle Bewerber findet eine studiengangsbezogene Eignungsfeststellungsprüfung statt. Näheres hierzu regelt die Prüfungsordnung (siehe rechte Kontextspalte).
Die studiengangbezogene Eignungsfeststellung wird in Form einer schriftlichen Prüfung durchgeführt. Sie dauert ca. 3 Stunden. Es sind Aufgaben zur Grundsprache Deutsch (Textverständnis, Grammatik/Stil, Textproduktion), Aufgaben zur Textproduktion in den gewählten Fremdsprachen sowie Übersetzungen von Sachtexten ins Deutsche zu erfüllen. Die Eignungsfeststellungsprüfung für das Studienjahr 2013/14 findet am 13. Mai 2013 statt. Das Prüfungsergebnis wird den Teilnehmer/innen innerhalb von sechs Wochen nach erfolgter Prüfung mitgeteilt. Maximal können 40 Studierende pro Jahr im MA Fachübersetzen aufgenommen werden. Die Eignungsfeststellungsprüfung gilt für die Einschreibung zum Wintersemester des gleichen Jahres sowie des Folgejahres.
Diejenigen, die das Eignungsfeststellungsverfahren bestanden haben, werden vom Studierenden- und Prüfungsserviceteam GWZ der Fachhochschule Köln zur Einschreibung aufgefordert.
Gewählt werden können entweder zwei Fremdsprachen (F1 = erste Fremdsprache und F2 = zweite Fremdsprache), oder (nur) eine Fremdsprache (F1) aus den angebotenen Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch. Die gewählten Fremdsprachen sind gleichwertig. Das Studium umfasst ein breites Veranstaltungsangebot und vermittelt in den einzelnen Modulen folgende Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten:
• Translationswissenschaftliche Grundlagen • Kenntnisse im Bereich Fachsprachen und Fachkommunikation • erweiterte und auf das Fachtextübersetzen bezogene Wissensgrundlagen auf den Gebieten Technik /Naturwissenschaften, Wirtschaft und Recht - in enger Verbindung mit dem Aufbau fachgebietsspezifischer Terminologiekenntnisse • Kenntnisse in der Funktionsweise und Benutzung elektronischer Werkzeuge für die Sprachdatenverarbeitung • Grundkenntnisse in Computerlinguistik und Terminologiewissenschaft • Fähigkeiten, Fachtexte aus unterschiedlichen Gebieten fachlich und fachsprachlich korrekt, textsortengerecht und addressatenspezifisch in die Zielsprache zu übertragen.
Der Studiengang MA Fachübersetzen ist modular aufgebaut. Die im Folgenden aufgeführten Module setzen sich aus unterschiedlichen Lehrveranstaltungen zusammen:
• Modul 01: Wissenschaftliche Grundlagen Fachübersetzen • Modul 02: Wissenschaftliche Vertiefung des Fachübersetzens • Modul 03: Werkzeuge • Modul 04: Methode • Modul 05: Vermittlung von Fachkenntnissen und Fachterminologie • Modul 06: Fachtextübersetzen • Modul 07: Praktikum • Modul 08: Masterarbeit und Masterkolloquium
(Detaillierte inhaltliche Angaben zu den einzelnen Modulen finden Sie im Modulhandbuch - siehe rechte Kontextspalte).
Bei dem Modul 06 (Fachtextübersetzen) kann eine Schwerpunktsetzung auf die Bereiche Technik/Naturwissenschaften oder Wirtschaft/Recht erfolgen. Es ist aber auch möglich, eine gewisse Breite in allen angebotenen fachlichen Bereichen der Fachtextübersetzung zu wählen.
Bestandteil des Studiums ist außerdem ein obligatorisches, mindestens zweimonatiges Pflichtpraktikum, welches in der Regel während der Semesterferien (am günstigsten zwischen dem 2. und 3. Fachsemester) zu absolvieren ist. Das Praktikum ist in einer Sprachen- oder Übersetzungsabteilung eines Unternehmens, einer Behörde oder einer Organisation bzw. bei einem Übersetzungsdienstleister zu absolvieren.
Da das Praktikum der praktischen Anwendung der während des Masterstudiums erworbenen übersetzerischen Kompetenzen und sprachliche Fähigkeiten dienen soll, werden vor dem Studium geleistete Praktika i.d.R. nicht anerkannt.
(Detaillierter Studienverlaufsplan und Prüfungsordnung siehe rechte Kontextspalte).
Das ITMK unterhält akademische Kooperationen im Masterbereich mit der Swansea University in Wales (zwei Austauschplätze pro akademischen Jahr für je ein Semester) und mit der Nationaluniversität Córdoba, Argentinien (ein Platz pro akademischen Jahr für ein Semester).
ITMK-Studierende können sich für ein freiwilliges Auslandssemester an den Partneruniversitäten im zweiten MA-Studienjahr bewerben. (Für Möglichkeiten, ein Auslandssemester an einer anderen ausländischen Universität zu absolvieren, wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für Internationale Beziehungen des ITMK, Frau Dagmar Schall.) Für die Zeit des Auslandssemesters wird an der FH Köln ein Urlaubssemester beantragt. Die effektive Studienzeit verlängert sich so um ein Semester, die Anzahl der Fachsemester bleibt davon jedoch unberührt. Masterstudierende des ITMK werden von den Studiengebühren an der Partnerhochschule befreit. Im Falle der Swansea University erhalten die Studierenden – sofern sie noch nicht mit ERASMUS-Studium gefördert wurden – einen Mobilitätszuschuss in Höhe von ca. 150 EURO pro Studienmonat. Vorausgesetzt, dass vor dem Auslandsaufenthalt entsprechende Absprachen zwischen Studierenden und ITMK erfolgt sind, können im beschränkten Maße die an der Partneruniversität erfolgreich abgelegten Prüfungen auf das MA-Studium am ITMK angerechnet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie: Swansea University: Frau Edith Baltes-Johnes () Universidad Nacional de Córdoba (AR): Frau Angelika Hennecke ()
Ab Wintersemester 2011/12 werden an der Fachhochschule Köln keine Studienbeiträge mehr erhoben. Grundlage für diese Entscheidung ist die Verabschiedung des "Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen" am 24.02.2011.